Preise
Meine Preise orientieren sich an den aktuellen Honorarempfehlungen der Berufsverbände denen ich angehöre.
Bezuschussung
Durch meine umfangreiche wissenschaftliche Ausbildung ist es mir möglich unter dem GKV Spitzenverband der Krankenkassen zu arbeiten. Dadurch ergibt sich für Sie die Möglichkeit Ihre Ernährungsberatung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Der Antrag auf präventive Leistungen wie das Kursangebot „ICH nehme ab!“ kann formlos bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.
Der Weg zur ernährungstherapeutischen Beratung führt über ein Gespräch mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, die Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung ausstellen wird. Diese ist für die Praxis budgetneutral. Sie können sich ein Exemplar hier herunterladen und ausgedruckt in Ihre Praxis mitbringen. Einige Ärzte haben auch Bescheinigungen vor Ort. Im zweiten Schritt holen Sie sich einen individuellen Kostenvoranschlag von der Ernährungsberatung Ihrer Wahl ein. Achtung: nicht alle Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater sind so fundiert ausgebildet, dass sie mit den Krankenkassen kooperieren dürfen. Den Kostenvoranschlag reichen Sie gemeinsam mit der unterschriebenen ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese genehmigt Ihnen dann eine bestimmte Anzahl an Beratungssitzungen. Ihre Ernährungsberatung bestätigt Ihnen die Teilnahme und die Krankenkasse überweist Ihnen in der Folge das Geld.
Downloads
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung