Einzelberatung
In der Einzelberatung kann auf Ihre individuellen Fragestellungen und Bedürfnisse besondere Rücksicht genommen werden. Die Einzelberatung findet entweder via „Sprechstunde Online“ online statt, oder im Raum Pfaffenhofen an der Ilm bei Ihnen zu Hause. Bitte beachten Sie hierbei die Kosten für die Anfahrt.
Präventive Ernährungsberatung
nach § 20 SGB V
Im Rahmen der Ernährungsberatung (Prävention §20 SGB V) bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen Einzelberatungen.
Ernährungsberatung im Bereich der Primärprävention richtet sich an Gesunde mit speziellen Anforderungen an die Ernährung (z.B. Schwangere, Kinder und Jugendliche, Senioren, Schichtarbeitende).
- Ziel: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.
- Präventionsempfehlung: Auf Formular 36 können Ärzte eine Ernährungsberatung empfehlen
- Leistungen/Kosten: Mit der Präventionsempfehlung ihres Arztes oder ihrer Ärztin wenden sich Versicherte an ihre Krankenkassen, die zertifizierte Angebote bezuschussen.
- Hinweis: Präventionsempfehlungen sind keine klassische ärztliche Verordnung. Krankenkassen müssen sie dennoch berücksichtigen. Versicherte können auch ohne Präventionsempfehlung Zuschüsse für Ernährungsberatungssitzungen beantragen. Die Inanspruchnahme einer Privatleistung ist ebenso jederzeit möglich.
Gerne berate ich Sie zu Ernährungsfragen in folgenden Lebenssituationen bzw. Belangen:
- Sporternährung (Breitensport, Leistungssport und Hochleistungssport)
- Ernährung bestimmter Altersgruppen: Säuglinge und Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, Senioren
- Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit
- Bedarfsgerechte vegane oder vegetarische Ernährung
- Bedarfsgerechte Ernährung in der Schichtarbeit
- Aufklärung von Ernährungsmythen und Trends (z.B. basische Ernährung)
Ernährungstherapie
nach § 43 SGB V
Im Rahmen der Ernährungstherapie (Rehabilitation §43 SGB V) bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen im Regelfall mindestens fünf Einzelberatungen.
- Ziel: Unterstützende Maßnahme zur Rehabilitation oder Stabilisierung ernährungsmitbedingter Erkrankungen
- Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung: Die Notwendigkeit einer individuellen Ernährungstherapie kann formlos mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung von Arzt oder Ärztin bescheinigt werden. Für die Praxis ist diese Bescheinigung budgetneutral.
- Leistungen/Kosten: Mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und einem Kostenvoranschlag einer krankenkassenanerkannten Ernährungsberartung wenden sich Versicherte an ihre Krankenkassen, die zertifizierte Angebote bezuschussen oder gänzlich übernehmen.
- Hinweis: Patienten und Patientinnen können auch ohne ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung Ernähungstherapie in Anspruch nehmen. Diese ist dann privat zu zahlen.
Gerne berate ich Sie unter anderem zu folgenden ernährungsmitbedingten Erkrankungen:
- Übergewicht (BMI >25) und Adipositas (BMI >30)
- Hypteronie (Bluthochdruck)
- Mangel- und Fehlernährung (verschobene Vitamin- und Mineralstoffwerte)
- Fettstoffwechselstörungen (erhöhte Blutfettwerte)
- chronisch entzündliche Darmerkrankungen
- Osteoporose
- Hyperurikämie und Gicht